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Stipendiendatenbank

Informationen zu den Fördermöglichkeiten des DAAD für Studierende, Graduierte, Promovierte und Hochschullehrende sowie zu Angeboten anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Programmziel

Die „Brückenstipendien Iran“ bieten Iranerinnen und Iraner, die ihr Heimatland aufgrund der aktuellen politischen Situation verlassen haben und sich derzeit in Deutschland aufhalten, ein Angebot zum Aufbau oder Ausbau ihrer akademischen Karriere. Ziel des Programms ist es, Forschende aus dem Iran mit Brückenstipendien beim Einstieg oder der Fortführung ihres Forschungsprojekts im Rahmen der Promotion oder einer Postdoktorandenphase an einer Hochschule bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland zu unterstützen.
Diese Förderungen sollen es ihnen ermöglichen, in Sicherheit und mit Unterstützung ihrer jeweiligen Gastinstitution akademische Zukunftsperspektiven anzubahnen oder fortzusetzen. Langfristig soll so eine Integration in den Bildungs- und Arbeitsmarkt in Deutschland angestrebt werden, sofern eine Rückkehr in den Iran nicht möglich ist.

Wer kann sich bewerben?

Forschende aller Fachrichtungen aus dem Iran,

  • die bereits als Promovierende an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule bzw. einer außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland angenommen sind oder über eine Betreuungszusage verfügen oder
  • als Postdoktorandinnen und Postdoktoranden bzw. Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer ein Einladungsschreiben seitens einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule bzw. einer außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland erhalten haben,
  • die nachweisbar die iranische Staatsbürgerschaft (keine Doppelstaatsangehörigkeiten) besitzen,
  • die sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist in der Regel bereits mit einem gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland befinden,
  • die sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist in der Regel nicht länger als 15 Monate in Deutschland aufhalten. Dies schließt Bewerbungen von Iranerinnen und Iranern nicht aus, die im Rahmen eines Studiums, einer Promotion oder einer anderen wissenschaftlichen Arbeit in die Bundesrepublik gekommen sind und sich aus diesem Grund bereits länger in Deutschland aufhalten.

Was wird gefördert?

Forschungsvorhaben mit dem Ziel, einen Promotionsabschluss zu erwerben oder ein Forschungsprojekt an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule bzw. einer außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland durchzuführen.

Promovierende

  • individuelle Vorhaben unter Betreuung eines Hochschullehrers (Doktorvater) bzw. einer Hochschullehrerin (Doktormutter) in Deutschland oder
  • die Teilnahme an einem strukturierten Doktorandenprogramm
Postdoktorandinnen und Postdoktoranden*
  • individuelle Vorhaben in Kooperation mit einem Hochschullehrer bzw. einer Hochschullehrerin in Deutschland
* Status als Postdoktorandin bzw. Postdoktorand bis zu vier Jahre nach der Promotion.

Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
  • individuelle Vorhaben in Kooperation mit einem Hochschullehrer bzw. einer Hochschullehrerin in Deutschland

Dauer der Förderung

3 Monate; die Förderdauer wird vom DAAD in Abhängigkeit vom Vorhaben und von der Arbeitsplanung festgelegt. Die Förderung muss bis spätestens 31. Januar 2024 abgeschlossen sein.


Stipendienleistungen

Die Stipendienleistungen umfassen gemäß den Stipendienrichtlinien des Auswärtigen Amts in der jeweils aktuellen Fassung:

  • monatliche Stipendienrate je nach Ausbildungsstand in Höhe von
    • 1.200 Euro für Promovierende
    • 2.000 Euro für Postdoktorandinnen und Postdoktoranden
    • 2.150 Euro für (Assistenz-)Professorinnen und Professoren
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen folgende Zusatzleistungen gewährt werden:
  • monatliche Mietbeihilfen
  • monatliche Zuschläge für mitgereiste Familienangehörige
  • Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten, die von dritter Seite nicht übernommen werden: Weitere Informationen
Bitte beachten Sie, dass Sie neben dem DAAD-Stipendium gleichzeitig kein zweites DAAD-Stipendium, keine Förderung im Erasmus+-Programm sowie kein anderes Stipendium von deutscher Seite und keine staatliche Ausbildungsförderung (BAföG) erhalten dürfen.
Zudem dürfen Sie neben dem DAAD-Stipendium nicht in Vollzeit arbeiten. Teilzeitarbeit wird ab einer Verdienstgrenze (brutto) von 520 EUR pro Monat auf das DAAD-Stipendium angerechnet.

Auswahl

Über die Bewerbungen entscheidet eine durch das Programmreferat ST33 – Nahost, Nordafrika des DAAD einberufene Auswahlkommission auf Basis der eingereichten Bewerbungsunterlagen.
Zentrale Auswahlkriterien sind:

1) Fachliche Qualifikation
Dokumentiert durch das Hochschulzeugnis bezüglich des letzten qualifizierenden Abschlusses für Promovierende und Postdoktorandinnen und Postdoktoranden bzw. durch die wissenschaftlichen Leistungen sowie Publikationen jüngeren Datums, die im Lebenslauf und mit einer Publikationsliste zu dokumentieren sind für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

2) Qualität des Forschungsvorhabens
Dokumentiert durch ggf. Annahme als Doktorandin oder Doktorand bzw. Empfehlungsschreiben bzw. Betreuungszusage oder Einladungsschreiben, Forschungsvorhaben und Zeitplan

3) Persönliche Motivation für das Stipendium
Dokumentiert durch ein Motivationsschreiben, das die aktuelle persönliche Notsituation sowie die durch ein Stipendium ermöglichten Zukunftsperspektiven in Deutschland darlegt

Darüber hinaus berücksichtigt der DAAD zur Wahrung der Chancengerechtigkeit ggf. besondere Lebensumstände, zu denen Sie im Bewerbungsformular Angaben machen können. Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in den wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt E.

Kontakt

Screenshot der Landkarte mit Markierung des DAAD-Standorts